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Wettordnung & Wettkundenschutz

Wettordnung der österreichischen Sporttipps Ges.m.b.H.

Manipulative Angriffe, die auf Mitarbeiter oder Kunden abzielen (z. B. durch gefälschte Anmeldeseiten, fingierten Kundenservice oder missbräuchliche Nutzung von sozialen Netzwerken). Die vorliegende Spielordnung gilt für die Teilnahme über die Annahmestellen von Sporttipps sowie über alle von der Gesellschaft bereitgestellten elektronischen Medien. Mit der Teilnahme an den Angeboten der Österreichischen Sporttipps Gesellschaft m.b.H. (ÖSW) erkennen die Nutzer die nachstehenden Bestimmungen an und verpflichten sich, diese einzuhalten.

Gesetzliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage für die Durchführung von Sporttipps auf Quotenbasis bilden Artikel 15 Abs. 1 B-VG sowie die jeweiligen landesgesetzlichen Bestimmungen für Buchmacher und Totalisateure.

1.2
Die Regelung und Durchführung von Buchmacher- und Totalisateurtipps fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer. Die ÖSW, mit Sitz in Wien und eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien unter FN 196645 i, ist auf Basis der von den Bundesländern erteilten Konzessionen berechtigt, Sporttipps auf Quotenbasis anzubieten und durchzuführen.

Teilnahmebedingungen

2.1
Für die Teilnahme an Sporttipps gilt ausschließlich die Wettordnung der ÖSW einschließlich etwaiger Sonderbedingungen. Abweichende Angaben auf Wettscheinen, die auf veralteten Bestimmungen beruhen, sind ungültig. Die jeweils aktuelle Wettordnung sowie Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen sind in den Sporttipps-Annahmestellen einsehbar oder erhältlich. ÖSW kann Änderungen auch in anderer geeigneter Form bekannt geben.

2.2
Tipps dürfen nur über von ÖSW zugelassene Medien und die von ÖSW bereitgestellten Wettscheine (Arbeitspapiere) abgegeben werden. Soweit landesgesetzlich erlaubt, können auch über die tippBox erstellte Tickets („unverbindliche Wettauswahl“) genutzt werden. ÖSW behält sich das Recht vor, bestehende Medien oder Wettscheinarten aufzuheben oder neue einzuführen.

2.3
Mit Abschluss eines Wettvertrages bestätigt der Teilnehmer, die jeweils geltenden Jugendschutzbestimmungen einzuhalten. Bestehen Zweifel am Alter oder an der Berechtigung zur Wettteilnahme, sind die Annahmestellen verpflichtet, einen amtlichen Ausweis zu verlangen.

Teilnahme an Tipps

Teilnehmer an Sporttipps müssen die von der ÖSW bereitgestellten Wettscheine (Arbeitspapiere) entsprechend den Anleitungen auf der Rückseite vollständig und gut lesbar ausfüllen. Bei Nutzung der tippBox sind alle Eingaben sorgfältig vorzunehmen und das erstellte tippBox-Ticket („Unverbindliche Wettauswahl“) zu kontrollieren. Sollten durch unklare Markierungen oder falsche Eingaben andere Daten erfasst werden, gelten für die Gewinnermittlung ausschließlich jene Daten, die bei der ÖSW gespeichert und durch die Sporttipps-Quittung bestätigt wurden.

Auf den Arbeitspapieren werden nur eindeutige Markierungen akzeptiert. Fehlerhafte Eintragungen können nicht durch die technischen Einrichtungen in den Annahmestellen korrigiert werden. In diesem Fall muss ein neuer Wettschein ausgefüllt werden.

Manuelle Änderungen wie Radierungen, Überschreibungen, Ausbesserungen oder Überklebungen von Wettscheinen oder tippBox-Tickets sind unzulässig.

Der Teilnehmer ist verpflichtet, die auf der Sporttipps-Quittung bestätigten Wettdaten auf Richtigkeit zu prüfen. Eine bereits abgeschlossene Wette kann nur innerhalb der von ÖSW festgelegten Frist in jener Annahmestelle storniert werden, in der der Wettschein abgegeben wurde. Ein Rechtsstreit über diesen Ablauf ist ausgeschlossen.

Einsatz und Wettlimits

Der Mindesteinsatz für eine Wette beträgt grundsätzlich € 3,-, ausgenommen sind bestimmte Sonderformen wie Systemtipps, Aktionen oder Boni. Der Höchsteinsatz ist auf € 500,- pro „tipp3 classic“-Einfachwette, „tipp3 pro“-Wette sowie „tipp3 ja/nein“-Wette begrenzt, vorbehaltlich länderspezifischer Bestimmungen zu niedrigeren Höchsteinsätzen.

Bei Systemtipps liegt der Mindesteinsatz pro Einzeltipp bei € 1,-. Das bedeutet etwa, dass bei einem „3 aus 4“-System ein Mindesteinsatz von € 4,- zu entrichten ist. Der maximal zulässige Höchsteinsatz pro System (berechnet aus der Anzahl der Einzeltipps multipliziert mit der gewählten Einsatzklasse) ist mit € 1.400,- begrenzt, sofern nicht durch landesspezifische Regelungen geringere Beträge vorgeschrieben sind.

Die maximale Gesamtquote für eine „tipp3 classic“- oder „tipp3 pro“-Einfachwette beträgt 10.000.

Der maximale Gewinn liegt bei „tipp3 classic“- und „tipp3 pro“-Einfachtipps bei € 80.000,-, bei Systemtipps bei € 200.000,-, bezogen auf die Summe aller Einzeltipps des gewählten Systems.

Tipps, bei denen eines dieser Limits überschritten wird, werden nicht angenommen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Einsatz vor Erhalt der Wettquittung zu bezahlen.

Hinweis zur Barrierefreiheit

Die Österreichischen Sporttipps Gesellschaft m.b.H. (tipp3) ist bestrebt, ihre Website sowie die mobilen Anwendungen im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG), BGBl. I Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu gestalten.

Eine überarbeitete und verbesserte Version der Website sowie ein externes Barrierefreiheits-Audit sind bis Ende 2025 vorgesehen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit bezieht sich auf tipp3sports.at.

Grad der Erfüllung der Anforderungen

Diese Website entspricht derzeit nicht der Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1) sowie dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates. Die bestehenden Abweichungen und Ausnahmen sind im Folgenden dargestellt.

Nicht-Einhaltung der Barrierefreiheitsvorgaben

Einige Anforderungen der WCAG 2.1 werden auf unserer Website derzeit nicht vollständig erfüllt:

  • 1.3.1 Info and Relationships: Bestimmte Informationen, Strukturen oder Beziehungen werden ausschließlich visuell dargestellt und stehen nicht in Textform zur Verfügung.
  • 1.3.2 Meaningful Sequence: Die korrekte Leseabfolge von Inhalten ist nicht in allen Fällen gewährleistet.
  • 1.4.3 Contrast Minimum: Das Kontrastverhältnis von Texten und Textgrafiken entspricht nicht immer den Mindestanforderungen.
  • 1.4.5 Images of Text: Informationen werden teilweise durch Textbilder statt durch echten Text übermittelt.
  • 1.4.11 Non-text Contrast: Auch bei Nicht-Text-Elementen entspricht das Kontrastverhältnis nicht immer den Vorgaben.
  • 1.4.12 Text Spacing: Bei veränderten Textstileigenschaften (z. B. größerem Zeilenabstand) kann es in Einzelfällen zu Funktions- oder Inhaltsverlusten kommen, etwa bei tabellarischen Darstellungen.
  • 2.5.3 Label in Name: Nicht alle Bedienelemente enthalten eine korrekte Beschriftung.
  • 3.2.1 On Focus: Teilweise führt die Fokussierung von UI-Elementen zu einer Kontextänderung.

Darüber hinaus bestehen folgende Einschränkungen:

  • 1.2.2 Videos (Untertitel): Eingebettete Videos über externe Plattformen (z. B. YouTube, Vimeo) verfügen nicht immer über Untertitel. Wir planen, bei neuen Videoproduktionen verstärkt Untertitel bereitzustellen.
  • 4.1.2 Name, Role, Value – PDF-Dokumente: Viele PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei (z. B. fehlen Tags für Screenreader). Geplant ist, neue PDF-Dokumente barrierefrei zu erstellen bzw. verstärkt Web-Formular-Lösungen einzusetzen. Für ältere Dokumente sind derzeit keine umfassenden Anpassungen vorgesehen.